Bau- und Architektenrecht

  • Beratung von Auftraggebern, Architekten und Ingenieuren bei der Gestaltung von Planerverträgen

  • Durchsetzung von Honoraransprüchen

  • Gestaltung von HOAI-konformen Honorarvereinbarungen

  • Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Planungs- oder Bauüberwachungsfehlern

  • Beratung zur Konzeption und Begleitung der Verhandlung und dem Abschluss von Bauwerkverträgen

  • Baubegleitende Rechtsberatung in allen Phasen der Bauausführung

  • Gewährleistungs- und Nachtragsmanagement

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

    Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Gesprächstermin mit einem Rechtsanwalt.

    brg | schleicher

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